Corona: Feiern erlaubt? Aktuelle Regelungen für Hochzeiten, Familienfeiern, etc. im Überblick.

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Corona: Feiern erlaubt? Aktuelle Regelungen für Hochzeiten, Familienfeiern, etc. im Überblick.

Private Feier erlaubt? In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick, was aktuell in den einzelnen Bundesländern gilt. Beschränkungen, maximale Teilnehmerzahlen und Strafen.

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Corona: Hochzeit, Geburtstag, Familienfeier, etc. erlaubt? Aktuelle Entscheidungen der Bundesländer im Überblick

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Corona: Das gilt aktuell für private Feiern in Baden-Württemberg (z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Familienfeiern, Events, etc.)

Corona: Feiern erlaubt? Aktuelle Regeln in Baden Württemberg

Mit den Änderungen ab dem 03. April 2022 gelten folgende Maßnahmen: 

Die Maskenpflicht (medizinisch oder FFP2) gilt nur noch  in folgenden Bereichen:

  • im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
  • in Arzt- und Zahnarztpraxen
  • in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste
  • in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe
  • in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen,
  • Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten

Darüber hinaus gilt im Innenbereich keine Maskenpflicht mehr. Auch Kontaktbeschränkungen bestehen nicht mehr.

Allerdings sind die jeweiligen Stadt- und Landkreise dazu ermächtigt, weitere Maßnahmen (z.B. Maskenpflicht, Testpflicht, Kontaktbeschränkungen und Hygienekonzepte) zu ergreifen,soweit der Landtag feststellt, dass eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage in dem oder den entsprechenden Stadt- oder Landkreisen besteht.

Es wird weiterhin empfohlen, Abstand zu halten, die Hygieneregeln zu beachten sowie eine Maske zu tragen.

Die Verordnung tritt am 01. Mai 2022 außer Kraft.

Corona: Aktuelle Strafen für Partys in Baden Württemberg

  • Teilnahme an einer Veranstaltung ohne Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises: 150-1.000€ Bußgeld für die betroffene Person
  • Kein Tragen einer den Anforderungen entsprechenden Mund-Nasen-Bedeckung: 30- 250€ Bußgeld für die betroffene Person
  • Unterlassen einer Pflicht zur Überprüfung eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises: 500-10.000€ Bußgeld für den Veranstalter, Anbieter oder Betreiber
  • Gewährung des Zutritts für Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten ganz oder teilweise verweigern, zu einer Einrichtung oder einer Veranstaltung: 500-5.000€ für den Veranstalter, Anbieter oder Betreiber
  • Unzutreffende Angaben zu den Kontaktdaten: 50-250€ Bußgeld für jeden Beteiligten

Bitte beachtet: Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.

Corona: Das gilt aktuell für private Feiern in Bayern (z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Familienfeiern, Events, etc.)

Corona: Feiern erlaubt? Aktuelle Regeln in Bayern

Zum 3. April 2022 tritt eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft, die den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft.

  • In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt demnach weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht und für den Zugang benötigen Besucher und Beschäftigte einen tagesaktuellen Schnelltest.
  • Auch für den öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
  • In Schule und Kita wird weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Für die Zeit nach den Osterferien wird der Ministerrat rechtzeitig entscheiden. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht weiterhin ein verstärktes Testregime.
  • Ansonsten bleiben allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis weiterhin empfohlen, insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).

Diese Verordnung gilt bis einschließlich 1. Mai 2022.

Corona: Aktuelle Strafen für Partys in Bayern

  • Verstoß gegen die Masken­pflicht: 250€ Bußgeld für jede Person ü14
  • Trotz Verpflichtung kein Schutz- oder Hygienekonzept vorgelegt: 5000€ Bußgeld für den Verantwortlichen
  • Durch­führung einer nicht zu­lässigen Veran­staltung oder Versamm­lung: 5.000€ Bußgeld für den Veranstalter oder Leiter der Veranstaltung und 500€ Bußgeld für jeden Teilnehmer
  • Nicht Sicherstellen der Einhaltung von Mindestabstand oder Maskenpflicht: 5000€ Bußgeld für den Verantwortlichen

Bitte beachtet: Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.

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Corona: Das gilt aktuell für private Feiern in Berlin (z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Familienfeiern, Events, etc.)

Corona: Feiern erlaubt? Aktuelle Regeln in Berlin

Nach der Änderung der Infektionsschutzverordnung gilt seit dem 30. März 2022

FFP2-Maskenpflicht

  • In Bus, U-Bahn, S-Bahn, Tram und auf Fähren
  • In Arztpraxen für Besucher:innen und Patient:innen
  • In Krankenhäusern für Besucher:innen und Patient:innen, die sich nicht auf ihrem Zimmer aufhalten oder Besuch empfangen

Einzelhandel und Dienstleistungen

  • Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleistungsbetriebe dürfen ohne Einschränkung für den Publikumsverkehr öffnen. Es gelten weder Masken- noch Testpflichten. Dies gilt auch für körpernahe Dienstleistungen.

Gastronomie und Hotels

  • In Restaurants, Cafés und gastronomischen Betrieben gelten keine Einschränkungen. Selbiges gilt auch für Hotels, Ferienwohnungen und weitere Übernachtungsangebote.

Veranstaltungen, Kultur, Sport und Freizeit

  • Veranstaltungen im Kultur-, Sport oder Freizeitbereich sind ohne Einschränkungen der Personenanzahl oder besonderen Zugangsvoraussetzungen erlaubt. Es gilt keine allgemeine Maskenpflicht. Bei einigen Kulturveranstaltungen und in bestimmten Museen haben sich die Verantwortlichen für eine Weiterführung der Maskenpflicht entschieden. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch, welche genauen Regelungen gelten.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 28. April 2022 außer Kraft.

Corona: Aktuelle Strafen für Partys in Berlin

  • Nichteinhaltung des Mindestabstands zu anderen als dem erlaubten Personenkreis: 100-500€ für jeden Beteiligten
  • Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, soweit keine Ausnahme vorliegt: 100-500€ für jede beteiligte Person
  • Verstoß gegen die Pflicht, Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen, soweit keine Ausnahme vorliegt: 100-1.000€ für den Betroffenen
  • Nichtvorlage eines Hygienekonzepts oder Nichtsicherstellung der Einhaltung der im Schutz- und Hygienekonzept festgelegten Schutzmaßnahmen: 100-10.000€  für den Veranstalter

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Corona: Das gilt aktuell für private Feiern in Brandenburg (z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Familienfeiern, Events, etc.)

Corona: Feiern erlaubt? Aktuelle Regeln in Brandenburg

Mit der aktualisierten Verordnung gelten im Land Brandenburg seit dem 03. April 2022 folgende Maßnahmen:

  • Kontaktbeschränkungen: Für Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr. Das gilt auch für ungeimpfte Personen.
  • Allgemeine Maskenpflicht: 
    • In Schulen gibt es für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge ab dem 3. April keine Maskenpflicht mehr. Gleichfalls entfallen die Maskenpflicht im Einzelhandel und 3G in Gaststätten, Theatern und Kinos und 2G in Clubs.
    • In Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens müssen Besucherinnen und Besucher für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts in geschlossenen Räumen und Beschäftigte bei der Ausübung körpernaher Dienstleistungen eine FFP-2-Maske tragen.
    • In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs müssen alle Fahrgäste eine FFP-2-Maske tragen. Bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr reicht eine OP-Maske.
  • Bei Symptomen auf Kontakte verzichten: Alle Menschen sind verpflichtet, bei Vorliegen von typischen Symptomen oder sonstigen Anhaltspunkten für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus grundsätzlich auf physische Kontakte zu anderen Personen zu verzichten. Zu den typischen Symptome gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.

Hotspot-Regelung

Für regionale Hotspots können die Länder entsprechend dem Infektionsschutzgesetz des Bundes vom 18.03.2022 weitergehende Beschränkungen verhängen. Dafür muss das Landesparlament eine kritische Lage feststellen. Brandenburg plant eine solche Regelung über den Basisschutz hinaus, berät aber noch darüber.

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 30. April 2022 außer Kraft.

Corona: Aktuelle Strafen für Partys in Brandenburg

  • Verstoß gegen Maskenpflicht: 50-250€ Strafe
  • Angabe unvollständiger oder wahrheitswidriger Kontaktdaten: 50-250€ für die betreffende Person

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Corona: Das gilt aktuell für private Feiern in Bremen (z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Familienfeiern, Events, etc.)

Corona: Feiern erlaubt? Aktuelle Regeln in Bremen

Mit der neuen Verordnung zum 2. April 2022 gilt Folgendes:

  • Maskenpflicht:
    • beim Besuch von Arztpraxen, Einrichtungen und Unternehmen, soweit die Verpflichtung zur Abwendung einer Gefahr für Personen, die aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) haben, erforderlich ist,
    • bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personenverkehrs

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 30. April außer Kraft.

Corona: Aktuelle Strafen für Partys in Bremen

  • trotz angeordneter Quarantäne das Haus verlassen oder Besuch empfangen, der nicht dem Haushalt angehört: 400-4.000€ Strafe für die infizierte Person
    • …als Kontaktperson (Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person): 300-3.000€ Strafe für die Kontaktperson
  • Nichttragen einer medizinischen Gesichtsmaske: 50€

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Corona: Das gilt aktuell für private Feiern in Hamburg (z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Familienfeiern, Events, etc.)

Corona: Feiern erlaubt? Aktuelle Regeln in Hamburg

Hamburg ist nach einem Beschluss der Bürgerschaft vom 30. März Corona-Hotspot. Deshalb soll bis zum 30. April die Maskenpflicht in vielen Bereichen weiter gelten.

  • Bundesweit und auch in Hamburg sind viele Corona-Schutzmaßnahmen weggefallen.
  • Hierzu zählen die Begrenzung von sozialen Kontakten, die Home-Office-Pflicht und die 3G-Regelung im öffentlichen Nahverkehr. 
  • Hamburg hat aber eine Übergangsfrist genutzt und einige Lockerungen noch nicht umgesetzt. 
  • Stattdessen hat die Bürgerschaft wegen der weiterhin hohen Inzidenzen Hamburg am 30. März zum Corona-Hotspot erklärt. 
  • Mit dem Beschluss bleibt es dabei, dass in Hamburg an vielen Orten, in Kinos und Theatern, in Behörden und bei Versammlungen weiter Maskenpflicht gilt. 
  • Die in der Gastronomie, in Fitness-Centern und bei körperlichen Dienstleistungen geltende 3G-Regelung wurde aber zum 2. April auch in Hamburg abgeschafft.

FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen

  • im öffentlichen Personennahverkehr, also in Bahnen und Bussen sowie in den Haltestellenbereichen
  • in Taxis, bei anderen kommerziellen Beförderungsangeboten sowie auf Fähren
  • beim Einkaufen im gesamten Einzelhandel (Ausnahme: in Geschäften für den täglichen Bedarf reicht eine medizinische Maske)
  • in gastronomischen Einrichtungen, Gäste dürfen die Maske am Platz abnehmen
  • In Schwimmbädern, Thermen, Fitnessstudios, Yoga-Zentren und vergleichbaren Einrichtungen. Während der Ausübung des Sports kann die Maske abgelegt werden
  • in öffentlich zugänglichen Gebäuden, auch in Kundenzentren der Bezirke und des Landesbetriebs Verkehr
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
  • im Zoo und in botanischen Gärten (nur Innenräume)
  • in Kultureinrichtungen wie Museen, Austellungshäusern, Bücherhallen, Gedenkstätten und anderen Einrichtungen
  • bei Hafen- und Stadtrundfahrten
  • in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und bei Gesundheitsbehandlungen
  • bei Gottesdiensten
  • bei touristischen Stadtrundfahrten und Hafenrundfahrten
  • Theater- oder Kinovorstellungen auch am Platz
  • bei Angeboten körpernaher Dienstleistungen wie Friseur, Tatoo-Studios, Fußpflege, auch bei Prostitutionsangeboten
  • auf dem Frühlings-Dom (in geschlossenen Räumen)
  • in Seniorentreffs
  • in Fahrschulen
  • in Hochschulen und Universitäten
  • in Bildungseinrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen
  • bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen und in überdachten Stadien
  • in Kirchen und Gotteshäusern
  • Beim Einkaufen in Geschäften für den täglichen Bedarf
  • Bei Demonstrationen und Aufzügen: Für Ansprachen und Vorträge darf der oder die Vortragende die Maske vorübergehend ablegen. Die Polizei kann Teilnehmerinnen und Teilnehmer von einer Versammlung ausschließen oder eine Versammlung auch auflösen, wenn die Maskenpflicht nicht eingehalten wird
  • In Schulen müssen Kinder und Jugendliche, sowie Lehrkräfte medizinische Masken tragen. Sie dürfen im Unterricht am Platz abgenommen werden

Zugangsregelungen: Keine Einschränkungen mehr außer bei Tanzveranstaltungen

  • Zugangsregeln (3G- oder 2G-Zugangsmodell) sind nicht mehr durch die Eindämmungsverordnung vorgeschrieben, mit einer Ausnahme:
  • In Clubs, Musikclubs, Diskotheken und überall dort, wo Tanzlustbarkeiten angeboten werden, gilt weiterhin die 2G-Plus-Regel.

Clubs, Diskotheken und Musikclubs

  • In sogenannten Tanzlustbarkeiten, also Diskotheken und Clubs, gilt das 2G-Plus-Modell. 
  • Das bedeutet, dass nur Geimpfte oder Genesene, die zusätzlich einen offiziellen, negativen Corona-Test vorweisen können, Zutritt haben. 
  • Ungeimpftes Personal muss sich täglich testen. 
  • Tanzen ist ohne Maske möglich. 
  • Wer eine dritte Impfung (Booster) erhalten hat ist von der Testpflicht befreit.

Die Verordnung gilt bis einschließlich 30. April 2022.

Corona: Aktuelle Strafen für Partys in Hamburg

  • Verstoß gegen das Einhalten des Mindestabstands an öffentlichen Orten: 150€ Bußgeld für jeden Beteiligten
  • bei der Durchführung von Veranstaltungen die allgemeinen Hygienevorgaben nicht eingehalten: 500-1.000€ für jede verpflichtete Person

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Corona: Das gilt aktuell für private Feiern in Hessen (z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Familienfeiern, Events, etc.)

Corona: Feiern erlaubt? Aktuelle Regeln in Hessen

In Hessen gilt seit dem 02. April 2022 Folgendes:

Einheitliche Maskenpflicht: 

  • in Arztpraxen, Kliniken und Krankenhäusern (nicht für stationäre Krankenhauspatientinnen und -patienten)
  • in Alten- und Pflegeheimen
  • bei Pflege- und Rettungsdiensten
  • in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)
  • in Sammelunterkünften wie bspw. Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
  • Es besteht keine generelle Maskenpflicht mehr in Innenräumen

Es bestehen keine Testpflicht und keine Kontaktbeschränkungen mehr für private oder öffentliche Treffen.

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 29. April 2022 außer Kraft.

Corona: Aktuelle Strafen für Partys in Hessen

  • Verstoß gegen die Vorlagepflicht eines Negativnachweises: 200€
  • Verstoß gegen die Maskenpflicht: 100-400€
  • Angabe unwahrer oder unvollständiger Kontaktdaten: 200€
  • Verstoß gegen die Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten: 500-2.000€ für den Betreiber
  • Verstoß gegen die Zutrittsuntersagung: 400€ für Veranstalter und betroffene Person
  • Verstoß gegen die Vorgaben beim Betrieb von Tanzlokalen, Diskotheken, Clubs oder ähnlichen Einrichtungen: 1.000-2.000€ für den Verantwortlichen

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Corona: Das gilt aktuell für private Feiern in Mecklenburg-Vorpommern (z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Familienfeiern, Events, etc.)

Corona: Feiern erlaubt? Aktuelle Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

Das neue Infektionsschutzgesetz hat mit Wirkung zum 20. März tiefgreifende Corona-Maßnahmen abgeschafft. Über die sogenannte Hotspot-Regelung können jetzt bei hohen Infektionszahlen weitere Maßnahmen durch den Landtag beschlossen werden. 

Bis zum 27. April gelten demnach weiter strengere Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern.

Maskenpflicht

  • im Einzelhandel (einschließlich Supermärkten)
  • im ÖPNV
  • im Dienstleistungsgewerbe
  • bei körpernahen Dienstleistungen wie Frisörsalons, Kosmetik, etc.
  • im Rahmen therapeutischer Angebote (medizinisch oder pflegerisch)
  • bei außerschulischen Angeboten (Musikschule und dergleichen)
  • im Freizeitbereich: Zoos, Tierparks, Indoorspielplätze, Hallen- und Spaßbäder und ähnliches
  • im Kulturbereich; Kino, Theater, Museen, Bibliotheken, Chöre, soziokulturelle Zentren)
  • Im Veranstaltungsbereich, bei Messen, Spezial- und Jahrmärkten
  • im Tourismus bei Beherbergung
  • bei Trauungen und Beerdigungen
  • bei Versammlungen, religiösen Zusammenkünften, bei Sitzungen kommunaler Gremien

Wo gilt die 3G-Regel?

  • im Tourismusbereich: bei Anreise
  • bei Veranstaltungen, im Kulturbereich
  • im Sportbereich (auch Fitnessstudios und Tanzschulen)
  • bei Freizeitangeboten ( Zoos, Tierparks, Indoorspielplätze, Hallen- und Spaßbäder und ähnliches)
  • auf Messen, Märkten, Jahrmärkten, Spezialmärkten
  • bei körpernahen Dienstleistungen
  • in außerschulischen Bildungseinrichtungen (Musikschulen, etc.)
  • In all diesen Bereichen gilt außerdem eine 2G-Option für Veranstalter.

Regeln für die Gastronomie

  • Die 3G-Regelung soll in der Gastronomie zu Ostern (Gründonnerstag) aufgehoben werden. Dann gilt in gastronomischen Einrichtungen lediglich die Maskenpflicht. Die Landesregierung wurde jetzt beauftragt, eine solche Regelung zu prüfen. In Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben gilt weiterhin eine Testpflicht bei Anreise im Rahmen der 3G-Regelung.

Was gilt in Clubs und Diskotheken?

  • Für Diskotheken und Clubs gilt die 2G-Plus-Regel – Zutritt nur geimpft oder genesen mit zusätzlichem tagesaktuellem Test. Dafür entfällt die Maskenpflicht.

Diese Regelungen sind gültig bis einschließlich 27.04.2022.

Corona: Aktuelle Strafen für Partys in Mecklenburg-Vorpommern

  • Verstoß gegen Maskenpflicht: 50-150€ Bußgeld für jede betroffene Person
  • Nichtein­halten der Auflagen bei erlaubten Veran­staltungen: 500-1000€ Bußgeld für den Veranstalter

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Corona: Das gilt aktuell für private Feiern in Niedersachsen (z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Familienfeiern, Events, etc.)

Corona: Feiern erlaubt? Aktuelle Regeln in Niedersachsen

Seit dem 03. April 2022 gilt in Niedersachsen:

Allgemeine Empfehlungen

  • Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
  • Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
  • Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften

Kontaktregelungen

  • Keine Beschränkungen

Gastronomie

  • Keine Beschränkungen

Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)

  • Keine Beschränkungen

Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.

  • Keine Beschränkungen

Körpernahe Dienstleistungen

  • Keine Beschränkungen

Einzelhandel

  • Keine Beschränkungen

Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.

  • Keine Beschränkungen

Nutzung von Sportanlagen

  • Keine Beschränkungen

Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 50 bis 2.000 Personen)

  • Keine Beschränkungen

Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 2.000 Personen)

  • Keine Beschränkungen

Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)

  • Keine Beschränkungen

Öffentlicher Personen- und Nahverkehr

  • FFP2-Maske

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 29. April 2022 außer Kraft.

Corona: Aktuelle Strafen für Partys in Niedersachsen

  • Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Abstandsregelungen oder des Abstandsgebotes: 100 bis 400 Euro pro Person 
  • Fehlende Mund-Nasen-Bedeckung in Bereichen, in denen sie vorgeschrieben ist: 100-150€ pro Person
  • Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Hygienemaßnahmen: 150 bis 400€ für die Person
  • Fehlendes Hygienekonzept bzw. mangelhafte Umsetzung: 1.000-3000€ Bußgeld für den Verantwortlichen
  • Fehlende oder mangelhafte Datenerhebung oder Dokumentation: 500 bis 2.000€ für den Verantwortlichen
  • Fehlende Eingangskontrollen: 500 bis 2.000€ für die Einrichtungsleitung
  • Einlass einer Person oder Dienstleistung gegenüber einer Person ohne entsprechenden Nachweis:1.500-20.000€ für den Verantwortlichen
  • Teilnahme an einer Veranstaltung oder Entgegennahme einer Dienstleistung oder die Nutzung der genannten Räumlichkeiten oder Anlagen ohne entsprechenden Nachweis: 150-400€
  • Vortäuschen einer Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung oder zur Entgegennahme einer Dienstleistung oder zur Nutzung der genannten Räumlichkeiten: 300-600€

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Corona: Das gilt aktuell für private Feiern in Nordrhein-Westfalen (z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Familienfeiern, Events, etc.)

Corona: Feiern erlaubt? Aktuelle Regeln in Nordrhein-Westfalen

Seit dem 03. April 2022 gilt in Nordrhein-Westfalen Folgendes:

Welche Kontaktbeschränkungen gelten?

  • Private Zusammenkünfte können unabhängig vom Impfstatus der Beteiligten wieder ohne zahlenmäßige Begrenzung stattfinden.

Welche Regeln gelten im Einzelhandel?

  • Für Ladengeschäfte und Märkte gelten keine Zugangsbeschränkungen mehr. Somit ist die Kontrolle eines Test- oder Immunisierungsnachweises nicht mehr erforderlich und das Betreten auch nicht-immunisierten Personen gestattet.
  • Ladeninhaber können das Tragen einer Maske zur Bedingung für den Zutritt zum Geschäft machen.

Gilt weiterhin eine Maskenpflicht?

  • Bestehen bleiben Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen. Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen. Bestehen bleibt die Maskenpflicht auch im Öffentlichen Personennahverkehr.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. April 2022 außer Kraft.

Corona: Aktuelle Strafen für Partys in Nordrhein-Westfalen

  • Missachtung der Maskenpflicht: 150€ Bußgeld 
  • Nutzung eines Angebots mit fremdem oder gefälschtem Test: 1.000€ Bußgeld 
  • Durchführung eines Angebots mit fremdem oder gefälschtem Test: 2.000€ Bußgeld 
  • Unterlassen der erforderlichen Kontrollen der Test- und Immunisierungsnachweise bzw. Zugangsgewährung für Personen zu einer Einrichtung oder einem Angebot: 2.000€ Bußgeld
  • Melden von Testergebnissen, denen keine entsprechende Testung zugrunde liegt: 2.000-5.000€ Bußgeld 
  • Erfassen von Personen in den Unterlagen oder Listen, ohne dass eine entsprechende Testung zugrunde liegt: 2.000-5.000€ Bußgeld

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Corona: Das gilt aktuell für private Feiern in Rheinland-Pfalz (z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Familienfeiern, Events, etc.)

Corona: Feiern erlaubt? Aktuelle Regeln Rheinland-Pfalz

Ab dem 3. April 2022 entfallen die meisten verpflichtenden Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz. Auch wird es zunächst keine Hotspot-Regelung mehr geben.

Es bleiben aber noch die Basis-Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, in Arztpraxen, in Pflegeeinrichtungen oder im ÖPNV. Die Maskenpflicht im Einzelhandel entfällt.

Maskenpflicht in

  • Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Einrichtungen der gemeinschaftlichen Unterbringung

Kontaktbeschränkungen

  • entfallen

Die Verordnung gilt bis zum 1. Mai 2022.

Corona: Aktuelle Strafen für Partys in Rheinland-Pfalz

  • Nichteinhaltung des Mindestabstands: 100€ für jede beteiligte Person 
  • Verstoß gegen Maskenpflicht: bis zu 55€ für jede beteiligte Person
  • Nichteinhaltung der Schutzmaßnahmen, der Hygienevorschriften und der Zutrittssteuerung: 1.000€ Bußgeld für den Veranstalter
  • Unzulässiger Betrieb einer Einrichtung: 2.500 bis 5.000€ für den Inhaber

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Corona: Das gilt aktuell für private Feiern in Saarland (z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Familienfeiern, Events, etc.)

Corona: Feiern erlaubt? Aktuelle Regeln in Saarland

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Kontaktbeschränkungen:

  • Bei privaten Treffen gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr.

Maskenpflicht

  • in Arztpraxen, Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen, und von Rettungsdiensten
  • in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs
  • in Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern.
  • Darüber hinaus können Einrichtungen, Geschäfte oder Behörden im Rahmen ihres Hausrechts auch weiterhin eine Maskenpflicht vorschreiben.

2G-Plus

  • für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen.

3G-Regeln

  • Keine generellen Vorschriften. Aber Einrichtungen, Geschäfte oder Behörden können im Rahmen ihres Hausrechts auch weiterhin eine 3G-Regel anwenden.

2G-Regeln

  • Keine generellen Vorschriften. Aber Einrichtungen, Geschäfte oder Behörden können im Rahmen ihres Hausrechts auch weiterhin eine 2G-Regel anwenden.

Clubs und Discos

  • Der Besuch von Clubs und Diskotheken und vergleichbaren Einrichtungen sowie vergleichbaren Tanzveranstaltungen ist wieder erlaubt. Es ist kein 3G-Nachweis erforderlich.

Veranstaltungen

  • Die Betriebsbeschränkungen in Form der Personenobergrenze bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen im Innen- sowie Außenbereich entfallen.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 16. April 2022 außer Kraft.

Corona: Aktuelle Strafen für Partys in Saarland

  • Verstoß gegen die Maskenpflicht: 50-200€ Strafe
  • Keine Sicherstellung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung im jeweiligen Verantwortungsbereich: Bis 2.500€ Strafe für den Verantwortlichen

Bitte beachtet: Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.

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Corona: Das gilt aktuell für private Feiern in Sachsen (z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Familienfeiern, Events, etc.)

Corona: Feiern erlaubt? Aktuelle Regeln in Sachsen

Seit dem 03. April 2022 gelten in Sachsen folgende Regelungen:

Kontaktbeschränkungen

  • entfallen

Maskenpflicht

  • Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflege)
  • öffentlicher Personennahverkehr (Schülerinnen und Schüler benötigen lediglich eine medizinische Maske)
  • Die Staatsregierung empfiehlt dringend das Tragen von Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen und die Einhaltung des Mindestabstandes.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. April 2022 außer Kraft.

Corona: Aktuelle Strafen für Partys in Sachsen

  • Nichttragen medizinischer Mund-Nasen-Schutz: 100€ Bußgeld
  • Nichttragen FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Atemschutzmaske: 100€ Bußgeld
  • Gewährung unberechtigten Zutritts: 500€
  • Betreten der Einrichtung oder Unternehmens ohne entsprechenden Nachweis oder Tätigwerden in der Einrichtung oder Unternehmen ohne entsprechenden Nachweis: 150€

Bitte beachtet: Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.

Corona: Das gilt aktuell für private Feiern in Sachsen-Anhalt (z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Familienfeiern, Events, etc.)

Corona: Feiern erlaubt? Aktuelle Regeln in Sachsen-Anhalt

Seit dem 03. April 2022 gelten die folgenden Regeln

Kontaktbeschränkungen: 

  • entfallen

Maskenpflicht: 

  • Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs,
  • Arztpraxen und Krankenhäuser,
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
  • Dialyseeinrichtungen,
  • Tageskliniken,
  • ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen,
  • Rettungsdienste,
  • voll- oder teilstationäre Pflege- und Behinderteneinrichtungen,
  • Obdachlosenunterkünfte,
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern.

Welche Regelungen gelten beim Zugang zu Ladengeschäften?

  • Der Zugang zu Ladengeschäften erfordert keinen Nachweis des Impf-, Genesenen- oder Teststatus. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ist nicht verpflichtend zu tragen, wird jedoch empfohlen.

Gastronomie und Tourismus

  • Reisen in und nach Sachsen-Anhalt sowie Hotel- und Restaurantbesuche sind möglich, ohne dass Testpflichten o.ä. vorgeschrieben werden.

Allgemeiner Hinweis: Veranstalter sowie Ladeninhaber können zusätzlich im Rahmen des Hausrechts weitergehende Schutzmaßnahmen (z.B. Einhaltung von Mindestabständen, Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder Testungen) voraussetzen.

Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 30. April 2022.

Corona: Aktuelle Strafen für Partys in Sachsen-Anhalt

  • Nichttragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, ohne dass eine Ausnahme vorliegt: 50€ Bußgeld 
  • Gewährung des Zutritts zur Einrichtung ohne dass die Testverpflichtung eingehalten wird: 1.000€ Bußgeld für den Veranstalter
  • Nicht-Sicherstellung der Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln: 1.000€ Bußgeld für den Veranstalter

Bitte beachtet: Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.

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Corona: Das gilt aktuell für private Feiern in Schleswig-Holstein (z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Familienfeiern, Events, etc.)

Corona: Feiern erlaubt? Aktuelle Regeln in Schleswig-Holstein

Seit dem 03. März 2022 gelten folgende Regelungen:

Kontaktbeschränkungen:

  • entfallen

Mindestabstand: 

  • Aktuell ist das Abstandsgebot in Schleswig-Holstein eine allgemeine Empfehlung. 
  • Das heißt, eine rechtliche Verpflichtung, einen Abstand von mindestens 1,50m zu anderen Personen einzuhalten, besteht aktuell nicht, wird aber dringend empfohlen.

Maskenpflicht: 

  • für externe Personen in Krankenhäusern (FFP2)
  • für Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Besuchende haben eine FFP2-Maske zu tragen
  • in Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie bei Pflegeeinrichtungen
  • bei Dienstleistungen ambulanter Pflegedienste für alle Personen (soweit dies mit der Art der Dienstleistung vereinbar ist)
  • im Öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich Taxen und Schulbussen (die Maskenpflicht in Bahnhofsgebäuden entfällt)

Allgemeine Empfehlungen für Einrichtungen mit Publikumsverkehr

  • Es wird empfohlen, die jeweils aktuellen Empfehlungen und Hinweise der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus zu beachten.
  • Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte, Teilnehmerinnen und Teilnehmer halten die allgemeinen Regeln zur Husten- und Niesetikette ein;
  • in geschlossenen Räumen bestehen für Besucherinnen und Besucher, Teilnehmerinnen und Teilnehmer Möglichkeiten zum Waschen oder Desinfizieren der Hände;
  • Oberflächen, die häufig von Besucherinnen und Besuchern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern berührt werden, sowie Sanitäranlagen werden regelmäßig gereinigt;
  • Innenräume werden regelmäßig gelüftet.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. April 2022 außer Kraft.

Corona: Aktuelle Strafen für Partys in Schleswig-Holstein

  • Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung: 150€ Bußgeld

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Corona: Das gilt aktuell für private Feiern in Thüringen (z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Familienfeiern, Events, etc.)

Corona: Feiern erlaubt? Aktuelle Regeln in Thüringen

Ab dem 18. März gelten folgende Maßnahmen:

Allgemeine Empfehlungen

  • Jede Person ist angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen außer zu den Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, zu reduzieren.
  • Bei privaten Zusammenkünften in geschlossenen Räumen wird empfohlen, den Mindestabstand einzuhalten, die allgemeine Hygiene zu beachten, wenn möglich eine qualifizierte Gesichtsmaske zu verwenden und für ausreichend Belüftung zu sorgen. Sofern die Möglichkeit besteht, wird empfohlen, private Zusammenkünfte außerhalb geschlossener Räume abzuhalten.
  • Es wird dringend empfohlen, wo immer möglich und zumutbar, einen Mindestabstand von wenigstens 1,5 Metern einzuhalten. 
  • Insbesondere in geschlossenen Räumen und Situationen, in denen der Mindestabstand unterschritten wird oder in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen unvermeidbar ist, wird empfohlen, stets eine qualifizierte Gesichtsmaske zu tragen.

Maskenpflicht

  • Krankenhäuser,
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
  • Dialyseeinrichtungen,
  • Tageskliniken,
  • Angebote ambulanter Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen,
  • voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbarer Einrichtungen,
  • Angebote ambulanter Pflegedienste und Unternehmen, die den Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen anbieten
  • Rettungsdienste.

Kontaktbeschränkungen

  • Alle Kontaktbeschränkungen – auch von Ungeimpften – sind bis auf Weiteres aufgehoben. Angesichts der sehr hohen Infektionszahlen wird empfohlen die physischen sozialen Kontakte auch weiterhin zu reduzieren.

Die Verordnung gilt bis einschließlich 30. April 2022.

Corona: Aktuelle Strafen für Partys in Thüringen

  • Nicht-Tragen einer medizinischen bzw. FFP2-Maske in bestimmten Bereichen: 100€
  • Betreten bestimmter Einrichtungen oder Unternehmen bzw. Tätigwerden in der Einrichtung oder Unternehmen ohne entsprechenden Nachweis: 150€
  • Gewährung des unberechtigten Zutritts: 500€

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FAQs

Corona: Was gilt als Großveranstaltung?

Großveranstaltungen sind verboten. Welche Veranstaltungen von diesem Verbot betroffen sind, darüber entscheiden die Bundesländer selbst. 

Entsprechend gelten vielerorts unterschiedliche Regelungen. In den meisten Bundesländern gilt eine Veranstaltung mit über 1.000 Teilnehmern als eine Großveranstaltung. Was im Einzelfall gilt, erfährst du hier in diesem Artikel.

Unseren Artikel “Corona: Hochzeit verschieben, absagen?! – Die wichtigsten Informationen im Überblick” inkl. Rabattaktion findest du hier: https://www.traumfotografen.de/wp/coronavirus-hochzeit-absagen/

Falls du Fragen hast oder eine Beratung bezüglich deines Hochzeits- oder Eventfotografen benötigst, melde dich gerne bei uns. Hier gehts zum Kontaktformular (klicken)

Weitere Informationen über uns findest du auf unserer Startseite: https://www.traumfotografen.de

Wichtiger Hinweis: Alle Angaben sind rein informativ und ohne Gewähr. Keine Haftung für falsche oder irrtümliche Informationen.

Zu folgenden Anlässen findest du erfahrene Fotografen

Paarfotos

Bewerbungsfotos

Hochzeitsfotos

Babybauchfotos

Babyfotos

Kinderbilder

Familienfotos

Fotoshooting

Sedcard

Portraitfotos

Passbilder

Aktfotos

Businessfotos

Produktfotos

Industriefotos

Tierfotos

Sportfotos

Eventfotos

Werbefotos

Architekturfotos

Quellen: 

  • https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
  • https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf
  • https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-corona-verordnung-ab-3-april-2022/
  • https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/CoronaVO_Bussgeldkatalog.pdf
  • https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
  • https://www.buergerbeauftragter.bayern/corona-aktuell/
  • https://corona-ampel-bayern.de/
  • https://www.bussgeldkatalog.org/corona-bayern/
  • https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
  • https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/bussgeldkatalog/
  • https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/3_sars_cov_2_eindv
  • https://www.rbb24.de/politik/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/04/brandenburg-corona-massnahmen-lockerung-ausgang-kontakt-erlaubt.html
  • https://www.bussgeldkatalog.org/corona-brandenburg/
  • https://www.bremen.de/corona
  • file:///C:/Users/ac1/Downloads/1_30.%20Coronaverordnung%20Lesefassung%207-11-2022.pdf
  • https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2022_03_24_GBl_Nr_0027_signed.pdf
  • https://www.bremen-gegen-corona.de/aktuelles/artikel-informieren?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=86&cHash=17edb308fe00be466fdcc888e04be897
  • https://www.bussgeldkatalog.org/corona-bremen/
  • https://www.hamburg.de/bussgeldkatalog/
  • https://www.hamburg.de/verordnung/
  • https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/coronavirus/Corona-Diese-Regeln-gelten-momentan-in-Hamburg,coronavirus2248.html
  • https://www.hamburg.de/coronavirus/14545624/das-ist-erlaubt/
  • https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen
  • https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-03/VA-Regeln_Hessen_0103.pdf
  • https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2021-11/2021-11-26_vollzugshinweise_stand_25.11.2021.pdf
  • https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-03/LF%20CoSchuV%20%28Stand%2004.03.22%2001%29neu_barrierefrei.pdf
  • https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Fragen-und-Antworten-Die-aktuellen-Corona-Regeln-in-MV,coronavirus3470.html
  • https://www.regierung-mv.de/corona/corona-aktuell/
  • https://www.bussgeldkatalog.org/corona-mecklenburg-vorpommern/
  • https://www.regierung-mv.de/corona/
  • https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
  • https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html
  • file:///C:/Users/ac1/Downloads/2020-08-26_Runderlass_Bugeldkatalog.pdf
  • https://www.land.nrw/corona/faq#1857bf4c
  • file:///C:/Users/ac1/Downloads/220401_CoronaSchVO%20ab%2003.04.2022.pdf
  • https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
  • https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/Bussgelder_final.pdf
  • https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/rechtsverordnung-massnahmen/_documents/verordnung_stand-21-06-10.html
  • https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/downloads/_documents/corona-verfuegungen/dld_bussgeldkatalog-ab-2022-04-01.pdf?__blob=publicationFile&v=4
  • https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/coronaregeln_saarlandmodell_bundesnotbremse_100.html
  • https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html
  • https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html?_cp=%7B%22accordion-content-12213%22%3A%7B%220%22%3Atrue%7D%2C%22accordion-content-12244%22%3A%7B%220%22%3Atrue%2C%221%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22accordion-content-12244%22%2C%22idx%22%3A1%7D%7D
  • https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/
  • https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/05._Bussgeldkatalog_idF_d._5._AEVO_EindV.pdf
  • https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/faq_coronavirus_node.html
  • https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2022/I/220329_neue_Corona-VO.html
  • https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220329_Corona-BekaempfungsVO.html#doc4182b6cc-5759-47f4-a19e-18d4a06a2ed2bodyText14
  • https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/_startseite/Artikel2021/IV/211207_bussgeldkatalog.html#:~:text=Kontrollen%20in%20Gesch%C3%A4ften&text=Kommen%20sie%20dem%20nicht%20nach,zwischen%201.000%20und%203.000%20Euro.&text=Versto%C3%9Fen%20sie%20dagegen%2C%20drohen%20Bu%C3%9Fgelder%20zwischen%20500%20und%202.000%20Euro.
  • https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung
  • https://www.bussgeldkatalog.org/corona-thueringen/
  • https://www.tmasgff.de/covid-19/faq/aktuelle-regeln
  • https://corona.thueringen.de/